Benutzungshinweise
Merkblatt für die Benutzung von Handschriften und seltenen Drucken aus den Beständen der Diözesanbibliothek
1. Ort der Benutzung: Die genannten Bestände dürfen nur im Lesesaal benutzt werden.
2. Zulassung: Für die Zulassung zur Benutzung ist ein Antrag auf gesondertem Formular erforderlich
3. Benutzungsbeschränkungen: Besondere Bestandsgruppen und Einzelstücke (z.B. Tresorstücke, Objekte in gefährlichem Erhaltungszustand) unterliegen aus konservatorischen, rechtlichen oder anderen Gründen Benutzungseinschränkungen. Es werden für einen Benutzer zur gleichen Zeit in der Regel nur bis zu 5 Handschriften oder Drucke an den Arbeitsplatz ausgegeben
4. Schadensfeststellung: Feststellungen über vorhandene Schäden oder fehlende Teile sind unverzüglich dem Bibliothekspersonal zur Kenntnis zu bringen.
5. Umgang mit den Objekten: Mit den ausgegebenen Objekten ist mit größter Schonung und Sorgfalt umzugehen, da sie in der Regel schutzbedürftig, einmalig oder unersetzlich sind. Unbeschadet sonstiger Auflagen der Bibliotheksleitung ist zu beachten:
Das Berühren der Schrift- und Bildteile von Handschriften ist zu vermeiden.
Die vorgefundene Ordnung von Einzelblättern sowie die Foliierung von Handschriften dürfen, auch wenn sie fehlerhaft erscheinen sollten, nicht verändert werden.
Bei der Benutzung von Handschriften ist der Gebrauch von Tinten-, Kugelschreibern und ähnlichem Schreibgerät unerwünscht. Unzulässig sind:
- das gewaltsame Aufbiegen enger Bände
- das Einlegen von Zetteln oder anderer Gegenstände
- das Schreiben in und auf den Objekten
- das Durchpausen.
6. Rückgabe: Bei längerem Verlassen des Arbeitsplatzes und bei Schließung des Lesesaales sind die Objekte bei der Aufsicht zurückzugeben. Die Überprüfung der Objekte auf Vollständigkeit und Unversehrtheit in Gegenwart des Benutzers kann zur Auflage gemacht werden.
7. Reproduktionen: Die Bestellung von Reproduktionen, allein in Form von Mikrofiche-Kopien, ist gesondert zu beantragen. Xerokopien aus den vorgelegten Objekten sind grundsätzlich nicht möglich.
8. Veröffentlichungen: Für jede Veröffentlichung (Edition) oder bildliche Wiedergabe von Handschriften, anderer Unica und Rara ist die Genehmigung der Bibliothek einzuholen. Für die Wahrung aller etwa bestehender Urheber- und Persönlichkeitsschutzrechte trägt der Benutzer selbst die Verantwortung. Die genannten Bestände sind mit ihren vollständigen Signaturen und der präzisen Angabe der besitzenden Bibliothek zu zitieren.
9. Belegexemplare: Die Bibliothek erwartet im Interesse der laufenden Dokumentation und der Information für weitere Benutzer, daß ihr von allen Arbeiten über ihre Bestände Belegexemplare überlassen werden. Sollte die Abgabe eines Belegexemplars nicht möglich sein, wird dringend um Mitteilung der bibliographischen Daten gebeten.