Benutzungshinweise
Die Diözesanbibliothek Münster dient als öffentliche wissenschaftliche Einrichtung des Bistums Münster der Forschung, der Lehre und dem Studium, darüber hinaus der beruflichen und allgemeinen Bildung. Sie steht allen Interessierten offen.
Für die Nutzung der Diözesanbibliothek ist ein gültiger, auf den Namen der Benutzerin bzw. des Benutzers ausgestellter Benutzerausweis notwendig.
- Formular für eine Anmeldung zur Nutzung der Diözesanbibliothek
- Formular für die Anmeldung Minderjähriger
Es gelten verbindlich die Benutzungsordnung und die Gebührenordnung in der Fassung vom 30. August 2017.
Der Medienbestand der Bibliothek kann generell zur Benutzung außerhalb der Bibliothek ausgeliehen werden. Von der Ausleihe ausgenommen sind der Präsenzbestand der Lesesäle sowie Handschriften, Drucke vor 1900, Rara und Werke in schlechtem Erhaltungszustand. Nicht verliehen werden auch ungebundene Werke, Loseblattausgaben sowie Mikromaterialien.
Bestellungen können persönlich, schriftlich, elektronisch (dbms-ausleihe@bistum-muenster.de) oder telefonisch (0251/495-6380) erfolgen.
Werden Medien innerhalb von 5 Öffnungstagen nach Bereitstellung nicht abgeholt, kann anderweitig darüber verfügt werden.
Die Leihfrist beträgt in der Regel 20 Öffnungstage (= vier Wochen). Es gilt das auf dem Fristzettel angegebene Rückgabedatum. Die Diözesanbibliothek kann andere Fristen setzen.
Eine Verlängerung der Leihfrist ist dreimal um je vier Wochen möglich, sofern das entsprechende Werk nicht von anderer Seite vorgemerkt ist. Sie muss vor Ablauf der Leihfrist beantragt werden. Dies kann persönlich, schriftlich, elektronisch oder telefonisch erfolgen.
Bei Überschreitung der Leihfrist werden pro entliehenem Medium folgende Gebühren, bezogen auf Öffnungstage, erhoben:
- vom 01. bis 10. Tag 2,00 €
- vom 11. bis 20. Tag 5,00 €
- vom 21. bis 30. Tag 10,00 €
- vom 31. bis 40. Tag 20,00 €
Das Ausleihkonto wird gesperrt, sobald ein Medium überfällig ist oder eine Gebührenschuld von 40,00 € erreicht ist. Neuausleihen sind in diesen Fällen vorübergehend nicht mehr möglich. Wird ein Medium nach zweimaliger Mahnung nicht zurückgegeben, kann der Benutzer von der Ausleihe ausgeschlossen werden.